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Übersetzerverbände fordern angemessene Vergütung durch die Justiz

21. März 2013

„Von der Qualität der Arbeit der Gerichtsdolmetscher und Gerichtsübersetzer kann ein Freispruch oder eine Verurteilung abhängen. Jeder Fehler kann schwerwiegende Folgen haben.“

Auf diese prägnante Formel bringt André Lindemann, Präsident des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ), die hohe Bedeutung des Berufsstandes für die Justiz anlässlich einer öffentlichen Anhörung am 13. März im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser beschäftigt sich mit dem zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, in dessen Rahmen auch das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aus dem Jahr 2004 novelliert werden soll. Das JVEG regelt unter anderem die Honorare von freiberuflichen Dolmetschern und Übersetzern, die für Justiz- und Strafverfolgungsbehörden arbeiten. In der Anhörung begrüßt BDÜ-Präsident Lindemann als Sachverständiger und Vertreter der Übersetzerverbände zwar die lange überfällige Überarbeitung der geltenden Vorschriften zur Vergütung. Er fordert jedoch, die Honorare deutlicher als im Entwurf vorgesehen anzuheben.Lindemann fordert außerdem, die Vergütungsvereinbarungen von Justizbehörden mit Dolmetschern und Übersetzern nach § 14 JVEG abzuschaffen. Die bisherige Praxis zeige, dass die darin vereinbarten Honorare die gesetzlichen Sätze teilweise um mehr als 50 Prozent unterschreiten.

„Der vorliegende Entwurf verpasst in weiten Teilen die Chance, notwendige Veränderungen herbeizuführen.“

Die vorgesehenen Regelungen trügen zu einem Abwandern qualifizierter Dolmetscher und Übersetzer in andere Tätigkeitsfelder bei. Die Berufsverbände befürchten, dass zunehmend Laien als Dolmetscher und Übersetzer zum Einsatz kommen – mit negativen Konsequenzen für alle Verfahrensbeteiligte. Ohne rechtssichere Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen können die Verfahrensrechte der Betroffenen nicht sichergestellt werden. Lindemann:

„Das ist eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit.“

Jeder Beteiligte in einem Strafverfahren hat das Recht auf einen Dolmetscher oder Übersetzer, wenn er der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Die Kosten dafür trägt der Staat. Der Verband schätzt, dass in jedem fünften Verfahren in Deutschland ein Dolmetscher oder Übersetzer im Einsatz ist. Etwa 20.000 allgemein beeidigte beziehungsweise „öffentlich bestellte“ oder „allgemein ermächtigte“ – die Bezeichnung variiert nach Bundesland – Dolmetscher und Übersetzer gibt es in Deutschland.

Eine E-Petition der Übersetzerverbände „Rechtspflegekosten – Erhöhung der Vergütung für Dolmetscher und Übersetzer“ können Unterstützer bis 26. März auf der Website des Deutschen Bundestages online mitzeichnen: http://ots.de/r76Gv

Quelle: Pressemeldung BDÜ

Thema: Übersetzung Schlagworte: BDÜ, Übersetzer, Vergütung

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